Der Rat der Stadt Essen hat am 27.04.2016 den "Essener Kodex für gute Unternehmensführung" beschlossen. Der Kodex gilt verbindlich für die städt. Mehrheitsbeteiligungen, den übrigen Beteiligungsgesellschaften wird die Anwendung empfohlen. Jeweils im Rahmen der Berichterstattung über den Jahresabschluss sind gemeinsam von Aufsichtsrat und Geschäftsführung insbesondere die Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex in einer an § 161 AktG angelehnten "Entsprechenserklärung" zu erläutern.
Diese finden Sie hier zum Download:
Entsprechenserklärung vom 24. Juni 2021 (pdf, 349 kB)
Entsprechenserklärung vom 25. Juni 2020 (pdf, 332 kB)
Entsprechenserklärung vom 27. Juni 2019 (pdf, 92 kB)